Als nach DIN EN ISO 15189:2024 akkreditiertes Labor ist es unser Anspruch, alle normativen Anforderungen stets vollständig zu erfüllen und Ihnen höchste Transparenz zu gewährleisten.
Eine dieser Normanforderungen betrifft die Vergabe von Unteraufträgen. In seltenen Fällen, in denen wir Proben nicht selbst analysieren, sondern an ein geeignetes Partnerlabor weiterleiten, fordert die Norm die namentliche Nennung des durchführenden Labors auf dem Befundbericht. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Rahmen der Akkreditierung überprüft.
Labordiagnostik ist die Grundlage für jede wirksame Therapie. Die aktuelle GOÄ-Reform droht, diesen Grundpfeiler unserer Gesundheitsversorgung zu schwächen. Erfahren Sie, warum wir uns entschieden gegen die Pläne stellen und eine Neuausrichtung fordern, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.
Aufgrund von akuten Lieferkettenunterbrechungen sind wir gezwungen, das Analyseverfahren für die Bestimmung der freien Kappa- und Lambda-Leichtketten in Serum und Urin mit sofortiger Wirkung umzustellen. Erfahren Sie hier mehr über die damit verbundenen Änderungen und was Sie beachten müssen.