Wir bitten um Ihre Hilfe und Unterstützung:
Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses zur Laborreform 2025 und die damit verbundenen KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung in den KVen kommt es zu einer Gefährdung der nachhaltigen Patientenversorgung mit Labormedizin, also unserer interdisziplinären Zusammenarbeit zur Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
Die gut 10-prozentige Abwertung aller Laboruntersuchungen zerstört die wirtschaftliche Erbringung von Laborleistungen, ähnlich wie bei der Ihnen bekannten Situation „Praxis in Not“. Das Geld wird für die Anpassung der Transportkosten und der fachärztlichen Grundpauschale verwendet, d. h., die Laborfachärzte finanzieren beides selbst. Das ist unfair und würde sicherlich mit keiner anderen Facharztgruppe so gemacht. Diese Mittel werden auch für die neuen Pauschalen zur Bereitstellung von Labor-Entnahmematerial und für Software in der Auftrags- und Befundkommunikation verwendet.
Diese Reform sollte ausgesetzt und geändert werden. Unsere konkreten Vorschläge orientieren sich am medizinischen Bedarf und gewährleisten so weiterhin eine schnelle und zuverlässige Labordiagnostik für Sie als Haus- und Fachärztinnen und -ärzte und damit für Ihre Patientinnen und Patienten. Sie werden jedoch nicht gehört. Daran ändert auch nichts, dass sich die KV Berlin insgesamt um eine faire und sachgerechte Honorarverteilung bemüht. Es sind ausreichende Finanzmittel für die Laborversorgung vorhanden. Sie sollten auch dazu verwendet werden. Wir wollen also nicht mehr Geld in Richtung Labor verteilen, sondern das im Grundbetrag Labor vorhandene Geld primär für die Laborversorgung verwendet wissen, um qualitativ hochwertige Diagnostik zu erhalten. Alle sollten sich der Verantwortung bewusst sein und sich um eine bestmögliche Indikationsqualität für die medizinische Labordiagnostik einsetzen.
Wir haben mehrfach unsere Sorgen und umfangreiche Auswertungen vorgetragen und die KV Berlin um Unterstützung für Verbesserungsvorschläge geworben. Im Ergebnis ist die Einsetzung einer Kommission aus hausärztlich, fachärztlich sowie laborärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen unter Beteiligung des KV-Vorstandes beschlossen worden, die eine Lösung im Sinne bestmöglicher Patientenversorgung erarbeiten soll. Die auf der Bundesebene beschlossene Reform kann nur durch die KBV sowie den GKV-Spitzenverband ausgesetzt oder geändert werden.
Die Entwicklung bringt uns in existentielle wirtschaftliche Bedrängnis. Zur Abmilderung werden die Labore gezwungen sein, gewohnte und für die Patientenversorgung wichtige Bereiche der Verfügbarkeit von Laboruntersuchungen einzuschränken.
Dazu können gehören:
Diese Einschränkungen werden für alle Patientinnen und Patienten gelten und somit, sofern sich nichts ändert, die gesamte ambulante Patientenversorgung mit Labor betreffen. Wir sind bestürzt, dass diese innerärztliche Verteilungsdebatte letztlich auf Ihrem Rücken und dem der vielen uns unterstützenden Arztpraxen, vor allem aber der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden soll.
Bitte helfen Sie uns, das zu vermeiden und zu einer bedarfsgerechten, patientenzentrierten und insbesondere qualitätsorientierten Laborreform zu kommen.
Wir bitten Sie und Ihr Praxisteam daher auch im Namen unserer Mitarbeitenden um Unterstützung durch Rücksendung der Erklärung (Link zur Erklärung) bis zum 15.11.2024 (z. B. via Mail an info@mvz-labor-berlin.de; per Fax 030-443364111 oder über unseren Fahrdienst). Wir nehmen diese dann mit in die KV und können damit hoffentlich eine Korrektur der Beschlüsse bewirken.
Weitere Information zur geplanten Laborreform erhalten Sie über die Webseite des ALM e. V.. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Labore über das Online-Formular zu unterstützen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit!